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Das “Kleingedruckte” für das Finanzamt:
Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt Das Vogelschutz-Komitee e.V. ist wegen Förderung wissenschaftlicher Zwecke, des Naturschutzes und des Tierschutzes nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbecheid des Finanzamtes Göttingen, StNr. 20/206/13578 vom 22.11.2002 für die Jahre 1998 bis 2000 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke, des Naturschutzes und des Tierschutzes im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Abschnitt A Nr. 5 und 11 verwendet wird.
Vogelschutz-Komitee e.V. Sitz: Hamburg Zentralbüro: An der Mühle 23 * D-37077 Göttingen
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