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Das deutsche Jagdrecht muss an die geltende europäische Rechtsprechung angepasst werden. Unter anderem ist nach Ansicht des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die in Deutschland über Jagdgenossenschaften zwangsweise praktizierte Trennung von Grundeigentum und Jagdrecht nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Das bedeutet, Grundeigentümer müssen nicht mehr länger akzeptieren, dass auf Ihrem Grundstück gegen ihren Willen gejagt wird!
Umgesetzt ist diese europäische Rechtsprechung bereits in Frankreich und Luxemburg.
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